Wer sind wir

In den letzten Jahren verzeichnen wir eine stetig steigende Anzahl rassistischer, diskriminierender und rechtsextremer Fälle in Deutschland.

Der Brandanschlag in Solingen und Mölln Anfang der Neunziger, die NSU – Terrorzelle, die über ein ganzes Jahrzehnt vor den Augen von Behörden aber dennoch „unentdeckt“ walten konnte, die Terrorangriffe von München, Halle und Hanau, sowie viele andere Fälle zeigen uns, dass Menschen, die als „fremd“ oder „nichtdeutsch“ gelesen werden, jederzeit einer großen Gefahr ausgesetzt sind. Verbale sowie non-verbale Übergriffe auf diese Menschen ereignen sich nahezu täglich.

Menschen mit Migrationshintergrund, Muslime/Musliminnen, Juden/Jüdinnen, People of Color, Sinti/Sintize und Roma/Romnja werden im Alltag, z.B. bei Wohnungs- und Arbeitssuche, Behörden oder in der Schule diskriminiert. Rassistische Kommentare und Hetze sind in die Mitte der Gesellschaft gerückt und längst salonfähig.

Eine ernstzunehmende Entwicklung stellen auch die Übergriffe auf Gotteshäuser, insbesondere Moscheen und Synagogen dar. Auch Kirchen sind vor Übergriffen nicht sicher.

Die ersten Berichte über Moscheeübergriffe hat die Türkisch Islamische Union DITIB ab dem Jahr 2014 veröffentlicht. Diese Berichte wurden von Sozialwissenschaftlern der DITIB Akademie in Zusammenarbeit mit unserer Abteilung erstellt und in Form von Jahresberichten veröffentlicht. Mit den steigenden rassistischen, diskriminierenden und rechtsextremen Fällen in Deutschland erkannte DITIB den Bedarf einer eigenen Antidiskriminierungsstelle. Die DITIB Antidiskriminierungsstelle wurde 2019 gegründet und ist an die Abteilung für Gesellschaft und Zusammenarbeit gegliedert. Mit dessen Gründung begann die methodische Erfassung, Dokumentation, Nachverfolgung und wissenschaftliche Analyse von Moscheeübergriffen.

Ihre Arbeit umschließt insbesondere die Themen Moscheeübergriffe, Islamfeindlichkeit, Antimuslimischer Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit.  

Neben diesen erfasst die DITIB Antidiskriminierungsstelle auch Übergriffe auf Personen, die benachteiligt wurden aufgrund:

·       rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen

·       der Religion bzw. Weltanschauung

·       des Geschlechts

·       des sozialen Status

·       einer Behinderung

·       des Lebensalters

·       des äußeren Erscheinungsbilds o.ä.

Des Weiteren werden unter „sonstige Übergriffe“ nicht nur jene Fälle aufgenommen, die sich gegen Personen oder Moscheen richten, sondern auch gegen Geschäfte, Vereine, Institutionen, etc.

Jeder kann sich neben der datentechnischen Erfassung auch für eine Erstberatung bzw. Hilfsangebote und Weitervermittlung an unsere Antidiskriminierungsstelle wenden. Die aufgenommenen Fälle werden verifiziert, dokumentiert und nachverfolgt. Ebenso werden die Fälle jährlich analysiert und regelmäßig in Form von Studien oder Berichten der Öffentlichkeit digital und in printform zur Verfügung gestellt.