In den letzten Jahren verzeichnen wir eine stetig steigende Anzahl
rassistischer, diskriminierender und rechtsextremer Fälle in Deutschland.
Der Brandanschlag in Solingen und Mölln Anfang der
Neunziger, die NSU – Terrorzelle, die über ein ganzes Jahrzehnt vor den Augen
von Behörden aber dennoch „unentdeckt“ walten konnte, die Terrorangriffe von
München, Halle und Hanau, sowie viele andere Fälle zeigen uns, dass Menschen,
die als „fremd“ oder „nichtdeutsch“ gelesen werden, jederzeit einer großen Gefahr
ausgesetzt sind. Verbale sowie non-verbale Übergriffe auf diese Menschen ereignen
sich nahezu täglich.
Menschen mit Migrationshintergrund, Muslime/Musliminnen, Juden/Jüdinnen,
People of Color, Sinti/Sintize und Roma/Romnja werden im Alltag, z.B. bei
Wohnungs- und Arbeitssuche, Behörden oder in der Schule diskriminiert. Rassistische
Kommentare und Hetze sind in die Mitte der Gesellschaft gerückt und längst
salonfähig.
Eine ernstzunehmende Entwicklung stellen auch die Übergriffe
auf Gotteshäuser, insbesondere Moscheen und Synagogen dar. Auch Kirchen sind
vor Übergriffen nicht sicher.
Die ersten Berichte über Moscheeübergriffe hat die Türkisch
Islamische Union DITIB ab dem Jahr 2014 veröffentlicht. Diese Berichte wurden
von Sozialwissenschaftlern der DITIB Akademie in Zusammenarbeit mit unserer
Abteilung erstellt und in Form von Jahresberichten veröffentlicht. Mit den
steigenden rassistischen, diskriminierenden und rechtsextremen Fällen in
Deutschland erkannte DITIB den Bedarf einer eigenen Antidiskriminierungsstelle.
Die DITIB Antidiskriminierungsstelle wurde 2019 gegründet und ist an die
Abteilung für Gesellschaft und Zusammenarbeit gegliedert. Mit dessen Gründung begann
die methodische Erfassung, Dokumentation, Nachverfolgung und wissenschaftliche
Analyse von Moscheeübergriffen.
Ihre Arbeit umschließt insbesondere die Themen
Moscheeübergriffe, Islamfeindlichkeit, Antimuslimischer Rassismus,
Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit.
Neben diesen erfasst die DITIB Antidiskriminierungsstelle
auch Übergriffe auf Personen, die benachteiligt wurden aufgrund:
· rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen
·
der Religion bzw. Weltanschauung
·
des Geschlechts
·
des sozialen Status
·
einer Behinderung
·
des Lebensalters
·
des äußeren Erscheinungsbilds o.ä.
Des Weiteren werden
unter „sonstige Übergriffe“ nicht nur jene Fälle aufgenommen, die sich gegen
Personen oder Moscheen richten, sondern auch gegen Geschäfte, Vereine, Institutionen,
etc.
Jeder kann sich neben der datentechnischen Erfassung auch für eine Erstberatung bzw. Hilfsangebote und Weitervermittlung an unsere Antidiskriminierungsstelle wenden. Die aufgenommenen Fälle werden verifiziert, dokumentiert und nachverfolgt. Ebenso werden die Fälle jährlich analysiert und regelmäßig in Form von Studien oder Berichten der Öffentlichkeit digital und in printform zur Verfügung gestellt.